Kfz-Versicherung Wechsel und Kündigungung

Kfz-Versicherung wechseln oder kündigen

Die Kfz-Versicherung bequem im Internet wechseln

Kfz-Versicherung wechselnEine Kfz-Versicherung, Lkw-Versicherung, Wohnmobilversicherung oder Motorradversicherung hat in ihren Versicherungsverträgen eine Laufzeit in der Regel von einem Jahr, sollten sie diese nicht kündigen, laufen sie stillschweigend weiter. Ohne die Angabe von Gründen ist es möglich, jeden Kfz-Versicherungsvertrag zum 30.11. des Jahres zu kündigen und die Kfz-Versicherung wechseln. Wenn Sie also ein besseres und günstigeres Angebot gefunden haben, so sollte man dies gut im Hinterkopf behalten und nicht vergessen, dass Sie den alten Versicherungsvertrag bis zum 30.11 mit einer schriftlichen Kfz-Versicherung Kündigung beenden müssen. Diese Kündigungsfrist müssen Sie einhalten, sie steht auch so in dem laufenden Vertrag. Aber auch schon während der Kündigungszeit können Sie nach einem neuen Anbieter Ausschau halten. Das Vertragliche können Sie schon während dieser Zeit komplett regeln, somit ist das Kfz-Versicherung wechseln zu einem anderen Anbieter kinderleicht.

Wenn ein neues Fahrzeug kommt

Ihren bestehenden Versicherungsvertrag können Sie natürlich jederzeit vorzeitig beenden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln und sich einen neuen oder auch einen gebrauchten Wagen kaufen. Sobald Sie Ihren neuen Wagen bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichern, wird damit automatisch die Police von Ihrem alten Anbieter beendet. Und das ganz ohne das Sie diese schriftlich kündigen müssen. Dies nennt man eine außerordentliche Kündigung. Sobald Sie Ihr altes Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle stilllegen oder abmelden, informiert die Zulassungsstelle die Versicherung sofort darüber. Jedoch ist es am besten, Sie informieren Ihre alte Versicherung persönlich über den Wechsel, damit ein weiterer Aufwand oder unpässliche Abbuchungen von Beiträgen, die im Nachhinein zurückgezahlt werden müssen, erst gar nicht entstehen.

Rechtsgültige Beendigung einer Lkw-Versicherung

Kfz-Versicherung kündigenKommt die Kündigung Ihrer Autoversicherung, Lkw-Versicherung, Wohnmobilversicherung oder Motorradversicherung ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung an und die Frist wird eingehalten, haben Sie jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Bei der Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs beträgt die Frist zur Kündigung immer einen Monat zum Jahresende des Versicherungsjahres hin, dies ist meist der 31.12. Die genauen Zeiten zur Kündigung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. Wichtig ist, dass Sie eine Kündigung immer auf dem sicheren Weg, nämlich mit einem Einschreiben, spätestens einen Monat zuvor, versenden, damit sie auch bis zum 30. November bei dem Versicherer auf dem Schreibtisch liegt. Denn es ist wichtig, dass Sie dem Versicherer bei Unstimmigkeiten den Beweis der fristgerechten Kündigung vorlegen können.

Beendigung des Vertrages nach einem Schadensfall

Bis zu einem Monat nach einem Schadensfall kann der Versicherte oder aber auch das Versicherungsunternehmen das Vertragsverhältnis beenden. Zu beachten ist hier, wenn der Versicherungsnehmer die Kündigung einreicht, müssen man die Beiträge für das ganze Jahr hindurch weiter an die Versicherung zahlen. Daher macht es Sinn, die Versicherung erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Jedoch haben Sie einen Vorteil, wenn die Versicherung Ihnen eine Kündigung ausspricht. Sie bekommen dann im Nachhinein die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Beendigung des Vertrages nach Beitragserhöhung

Konfrontiert Sie Ihre Versicherung mit einer Erhöhung der Beiträge, haben Sie die Möglichkeit, zu dem Zeitpunkt; zu dem die Beiträge erhöht wurden, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch wenn Sie die Jahresendabrechnung erst am Ende des Jahres erhalten haben, können Sie Ihren Vertrag sogar auch noch Ende Januar rückwirkend beenden, und zwar fristgemäß zum 1. Januar.


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